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Der Transportschein

Offiziell heißt er “Muster 4 Verordnung einer Krankenbeförderung”.

Seit dem  01.07.2020 gibt es ein neues überarbeitetes und übersichtlicheres Dokument. Die bisherigen Vordrucke behalten ihre  Gültigkeit und dürfen noch verwendet werden.

 

Beachten Sie bitte die neue Gliederung: 1. a-f !!! / 2. / 3. / 4.  !!!

Bitte lesen Sie das Kleingedruckte !

 

Hier einige Begriffserläuterungen und Beispiele zum besseren Verständnis:  

 

  • Taxi/ Mietwagen: PKW mit 2 Türen an der rechten Seite.

 

  • Krankentransportwagen (KTW): Sonderfahrzeug nach DIN EN zur qualifizierten betreuungspflichtigen Beförderung mit medizinisch-technischer Ausstattung, Sondersignalanlage und Rettungssanitäter.

 

  • Rettungswagen (RTW): Sonderfahrzeug nach DIN EN zum Einsatz bei akuten Notfällen und zur qualifizierten betreuungspflichtigen Beförderung mit umfangreicher medizinisch-technischer Ausstattung, Sondersignalanlage und Rettungsassistent/ Notfallsanitäter.

 

  • Notarzteinsatzfahrzeug ( NEF): Sonderfahrzeug nach DIN EN zum Einsatz bei akuten Notfällen mit hoher medizinisch-technischer Ausstattung, Sondersignalanlage und Arzt im Rettungsdienst/ Notarzt mit Rettungssanitäter/Rettungsassistent/Notfallsanitäter.

 

  • Hier kann z.B. Rettungshubschrauber( RTH) oder  Schwerlast-KTW stehen.

 

  • Tragestuhl: Der Patient bedarf einer Trageleistung. Er läuft nicht selbständig und hat am Abhol-bzw. Zielort mindestens eine Stufe zu überwinden. Jeder aufgeführte Punkt trifft für sich selbst oder in Kombination zu.

 

  • Rollstuhl: Der Patient sitzt im eigenen Rollstuhl  und muss in diesem befördert werden. Dabei hat er am Abhol-bzw. Zielort einen barrierefreien Zugang. Es bedarf keinerlei Trage-oder Hebeleistung. 

 

  • Liegend: Der Patient muss definitiv liegend befördert werden.

 

Transportschein - neu - seit 01.07.2020

 

Verordnung einer Krankenbeförderung, Ausfüllanleitung

Brandenburg Ambulanz

Inh. Mike Kehrer

Uhlandstr. 9

15370 Petershagen

dsf Festnetz: 033439 50503
handy Mobil: 0172 3944323
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