Wie hoch ist die Rechnung?

Nach dem Gesetz ist der Fahrgast/ Patient der Vertragspartner des Unternehmers, also muss er die Kosten tragen.

 

Unser Unternehmen ist Vertragspartner aller gesetzlicher Krankenkassen und kann daher direkt mit diesen die erbrachten Leistungen abrechnen. Eventuelle Kürzungen der Krankenkassen werden dann dem Versicherten zugestellt. Im Regelfall sind dies Kürzungen der gesetzlichen Zuzahlung durch den Versicherten (wie beim Rezept in der Apotheke). Bei Fahrkosten sind dies 10% des Fahrpreises, mindesten jedoch 5,00 Euro je Fahrt und höchstens 10,00 Euro je Fahrt. Der Fahrpreis richtet sich nach den mit den Krankenkassen verhandelten Entgeltvereinbarungen.

 
Bitte beachten Sie:

Der Befreiungsausweis ist kein Freifahrtschein !!! Jede Krankenkasse hat da ihre eigenen Festlegungen.

Privatversicherte beachten bitte den Inhalt ihrer Policen. Werden die Fahrkosten von der Krankenkasse nicht übernommen, ist der Preis vorher verhandelbar. Es obliegt dem Unternehmer den Preis entsprechend seinen Kosten festzulegen. Er wird sich dabei immer am Markt orientieren.